Bei Focal Analytics verwenden wir in der Standardeinstellung keine Cookies. Wir erhalten dadurch die ersten Daten innerhalb von Millisekunden nach Beginn des Seitenaufrufs, oft lange bevor ein evtl. vorhandenes Consent-Banner überhaupt geladen ist. Wenn Sie trotzdem Cookies verwenden möchten, beispielsweise um Nutzer langfristig wiederzuerkennen, kommen Sie am Consent Banner nicht vorbei.

Unterschiedliche Arten von Cookies

Man kann argumentieren, dass nicht alle Cookies gleich (schlimm) sind. Da gibt es zum einen klassische Tracking-Cookies, die als sog. Third-Party-Cookies nicht von der eigentlich besuchten Website, sondern vom Server eines Drittanbieter gesetzt werden. Dies ermöglicht dem Drittanbieter, Internetnutzer über verschiedene Websites hinweg zu verfolgen und somit genaue Nutzerprofile zu erzeugen. Besonders interessant ist das für große Tracking-Anbieter, die auf sehr vielen Websites eingesetzt werden. Je weiter verbreitet, desto schärfer wird das Bild, das sich vom Nutzer und dessen Verhalten zeichnen lässt. Ein solches Nutzerprofil lässt sich z. B. geschickt für Werbung verwenden.

Ohne es vielleicht zu beabsichtigen, „verkaufe“ ich so als Websitebetreiber Informationen über meine Nutzer an den Tracking-Anbieter. Im Gegenzug darf ich entsprechende Tools häufig für mich kostenlos einsetzen. Es ist nicht verwunderlich, dass dafür eine informierte, freiwillige und aktive Einwilligung des Nutzers erforderlich ist. Schließlich bezahlt der Nutzer ja mit seinen Daten einen Dienst, den ich nutze.

Cookie-Consent nur mit Opt-In

Solchen, ohne Zweifel, sehr weitgehenden Tracking-Cookies stehen sog. First-Party-Cookies gegenüber. Sie werden unter dem (Domain)-Namen meiner Website abgespeichert und können von anderen Websites nicht ausgelesen werden. Stattdessen wird dort ein eigener, anderer First-Party-Cookie gespeichert. Ein Website-übergreifendes Tracking wird so verhindert.

Darf ich also First-Party-Cookies einfach ohne Erlaubnis setzen? Nein – zumindest nicht, wenn sie der Wiedererkennung der Nutzer dienen. Auch hierfür ist ein ausdrücklicher Opt-In durch den Nutzer nötig. Selbst die häufig beobachte Vorauswahl von Analyse-Cookies betrachten wir bestenfalls als fragwürdig. Und spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 28.5.2020 dürfte diese Unsitte vom Tisch sein.

Tatsächlich essentielle Cookies, die ohne Einwilligung gesetzt werden dürfen, beschränken sich auf technisch absolut notwendige Cookies, ohne die die Website nicht funktionieren würde. Dazu gehört unter anderem das Abspeichern der Cookie-Einstellung selbst.

Und was ist mit berechtigtem Interesse?

Wem es darum geht, nicht den Nutzer, sondern die Website zu analysieren kommt auch ohne Cookies sehr weit. Mehr über cookielose Webanalyse erfahren Sie hier.

Ich habe aber gehört, man darf…

Als Tech-Experten können und dürfen wir keine rechtliche Beratung vornehmen und so will dieser Artikel auch nicht verstanden werden. Wer sich tiefer mit den spannenden juristischen Fragen zum Thema Cookies beschäftigen möchte, sei an die Kollegen von easyrechtsicher.de verwiesen.

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